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Am Fischmarkt 1 Whg. 4 "Strandkönigin"
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Auf der wunderschönen Halbinsel Zingst finden Sie zu jeder Jahreszeit am Strand und in der Natur Ruhe und Entspannung, aber auch viele Möglichkeiten der aktiven Erholung..
Hier finden Sie auch die liebevoll maritim und hochwertig eingerichtete 43 m² Nichtraucher-Ferienwohnung für 2-3 Personen mit Wohnzimmer, voll ausgestatteter Küchenzeile, Schlafzimmer mit Boxspringbett, Schlafcouch, Bad, Westbalkon, Fahrradabstellraum und PKW-Stellplatz direkt im Zentrum von Zingst und nur 300m vom wunderschönen Strand entfernt.
Neben der zusätzlichen Schlafcouch im Wohnzimmer stehen Ihnen für unsere kleinen Gäste ein separates Kinderbett sowie ein Hochstuhl kostenfrei zur Verfügung. Für entspannte Strandausflüge steht für Sie unser Bollerwagen bereit.
1 kleiner Hund bis 10 kg ist erlaubt.
Wir freuen uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen, und Ihnen einen erholsamen Urlaub abseits vom Alltagsstress zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.strandkö
Bei Bedarf sind Bettwäsche und Handtücher für 2 Personen inklusive. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Zingster-Zimmerbörse bis 17:00 Uhr.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.