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Ferienwohnung 5 mit Seeblick für 4 Personen
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Ferienwohnung im 2. OG für 2-4 Personen; 69 qm Wohnfläche, Wohnzimmer mit Küche, zwei Schlafzimmer (1 Doppelbett und 2 Einzelbetten), ein Bad. Das Gutshaus Grubnow liegt bei Neuenkirchen - einem kleinen Ort zwischen dem Lebbiner Bodden und dem Tetzitzer See. Die Ferienwohnung Nr. V befindet sich im zweiten Obergeschoss des Gutshauses. Die Wohnung für bis zu vier Personen und in einer Größe von 69 m² ist mit viel Liebe zum Detail eingerichtet und besteht aus drei Zimmern: Ein großes Wohnzimmer mit offener Küche (Siemens-Geräte) und schönem Blick auf den Garten und das Wasser, ein Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten und ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett und ein Badezimmer mit separater Badewanne und Dusche.
Die Böden der Ferienwohnung bestehen aus Eichen-Parkett.
Die Sauna, das Kaminzimmer, das W-LAN, der große Garten mit Badesteg stehen den Gästen kostenlos zur Verfügung.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienwohnung 5 mit Seeblick für 4 Personen. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
WLAN, Sauna kostenlos Waschmaschine und Trockner über Münzzahlung
Verfügbarkeit für Ferienwohnung 5 mit Seeblick für 4 Personen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.