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Ferienwohnung ZU3 "Windsänger"
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2-Zimmer-Ferienwohnung für max. 4 Personen in beliebter, ruhiger Wohnlage direkt am Strandübergang Nr. 39 - ZU3
- Balkon mit Meerblick
- die Wohnung befindet sich im Ober- und Dachgeschoss auf ca. 63 m²
- zusätzlich steht ein möblierter ca. 5m² großer Balkon mit Meerblick zur Verfügung
- Wohnbereich mit Sat-TV, CD- und DVD-Player, Radio
- kostenfreies W-Lan und Festnetztelefon (Telefonflat fürs Deutsche Festnetz)
- ein separates Schlafzimmer mit Doppelbett (160 cm x 200 cm)
- weitere Schlafmöglichkeiten befinden sich im Durchgangszimmer mit zwei Einzelbetten (90 cm x 200 cm)
- die separate Küche ist ausgestattet mit einem 2 Platten-Ceranfeld, Mikrowelle mit Backofenfunktion, einem Kühlschrank inkl. Gefrierteil, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher, sowie ausreichend Geschirr, Besteck und Gläsern.
- die Wohnung verfügt über ein gefliestes Tageslichtbad mit WC und Dusche, ebenso genügend Ablagefläche
- ein Kinderhochstuhl steht ebenfalls in der Wohnung zur Verfügung
- eigener Kfz-Stellplatz direkt am Haus vorhanden
- Bettwäsche und Handtücher können gerne dazu gebucht werden.
- Insektenschutz
- ein Gästegrill steht auf dem Grundstück zur Verfügung
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.