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Residenz am Kurpark, Whg. 8
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Diese liebevoll eingerichtete 3-Raum Nichtraucher-Ferienwohnung 43RB8 mit großen Kaminofen und elektrisch betriebenen Jalousien hat eine Größe von ca. 65 qm und ist für max. 4 Personen eingerichtet. Sie befindet sich im 1. Obergeschoss und verfügt über einen überdachten Balkon Richtung Süden. Diese schöne Wohnung besteht aus einem Flur, einem geräumigen Wohnbereich mit Wohnküche, zwei Schlafräumen, ein Badezimmer sowie ein Gäste-WC. Im Wohnzimmer finden Sie eine gemütliche Sitzecke mit Flachbildfernseher, DVD-Player, Stereo-Anlage sowie einen kostenfreien W-LAN-Zugang. Die hochwertig ausgestattete Küchenzeile mit Essplatz verfügt über einen Backofen, Ceranfeld, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher sowie weitere diverse Küchenhelfer. Das Hauptschlafzimmer ist mit einem Doppelbett, Kleiderschrank sowie einer Kommode ausgestattet. Im zweiten Schlafraum bietet das ausziehbare Sofa (1,60 m x 2,00 m) für die 3. und 4. Person eine Schlafmöglichkeit. Im hellen Badezimmer finden Sie eine Glasdusche, Waschtisch, WC und Radio vor. Ein Fahrradkeller, Münz-Waschtrockner und Fahrstuhl befinden sich ebenfalls im Haus. Ein wohnungseigener PKW-Stellplatz steht Ihnen am Haus zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.