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Villa Isabell 1, Whg. 5
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Ihre Nichtraucher-Ferienwohnung 9RB5 befindet sich in der 1. Etage der Villa Isabell 1 im Haus Nr. 40 und verfügt über einen Balkon. Die 2 Zimmer-Wohnung hat eine Größe von ca. 50 qm und ist mit bis zu 4 Personen belegbar. Neben dem gemütlichen Wohnraum mit integrierter Wohnküche gibt es einen Schlafraum sowie ein Badezimmer mit Eckbadewanne, Waschtisch und WC. Der Schlafraum ist mit einem französischen Doppelbett (Breite 140cm/durchgehende Matratze,, einem Doppelstockbett für die 3. und 4. Person sowie einem Kleiderschrank ausgestattet. Außerdem finden Sie im Wohnbereich neben der komfortablen Sitzecke mit TV, DVD-Player mit einer kleinen Auswahl an DVDs, auch einen separaten Essplatz. Die Küchenzeile verfügt über ein Ceranfeld, Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher sowie weitere kleine Küchenhelfer. Von dem überdachten Balkon haben Sie einen schönen Blick in die Residenz mit gepflegter Gartenanlage. Ab sofort können alle unsere Gäste einen kostenfreien WLAN-Zugang nutzen. Ein eigener Stellplatz gehört nicht zur Wohnung.
Auf Anfrage können Sie einen Parkplatz auf den Parkplatz Zentrum für 10,- EUR pro Tag bei uns anmieten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.