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Villa Isabell 2, Whg. 4
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Ihre mit viel Liebe zum Detail eingerichtete Ferienwohnung 9RB4 befindet sich im Erdgeschoss, wohnseitig 1. Obergeschoss, der Villa Isabell. Die 2 Zimmer - Wohnung hat eine Größe von ca. 54 qm und ist mit bis zu 4 Personen belegbar. Vom Wohnzimmer und dessen Südbalkon haben Sie einen schönen Blick über Binz. Im Wohnraum befindet sich neben einer offenen Küche mit Geschirrspüler, Backofen, Mikrowelle, Espressozubereiter und diversen Kleingeräten der Essplatz. Auf dem Schlafsofa können zwei Personen schlafen. Außerdem finden Sie im komfortablen Wohnbereich einen Flachbildfernseher und eine Musik-Anlage. Das Schlafzimmer ist mit einem Doppelbett, Kleiderschrank, TV und individuellen Kleinigkeiten sehr wohnlich ausgestattet. Das Bad verfügt über Waschtisch, Dusche, Fön und WC. Zusätzlich finden Sie ein Bügeleisen sowie Bügelbrett vor.
Highlights:
• kostenfreier WLAN-Zugang
• kostenfreier, wohnungseigener Strandkorb in der Sommersaison 2024 (von ca. Mai bis ca. Sept.)
• wohnungseigener Tiefgaragen-Parkplatz (1,60m hoch) am Haus[nbsp][nbsp]
• von April bis Oktober steht Ihnen als Alternative ein Außenstellplatz zur Verfügung
Villa Isabell 2: Fahrradabstellraum Gemeinschaftswaschmaschine und -trockner (Münzbetrieb)
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.