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Villa Laetitia, Whg. 11
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Ihre gemütlich eingerichtete Nichtraucher-Ferienwohnung 21RB11 befindet sich im 2. Obergeschoss. Die 3-Raum Wohnung mit italienischem Flair hat eine Größe von ca. 60 qm und ist mit bis zu 4 Personen belegbar. Vom Sitz- und Essplatz können Sie die morgentliche Sonne genießen und haben einen schönen Ausblick über die Dächer von Binz bis zu den Ausläufern der Granitz. Neben dem Wohnraum mit integrierter Küche gibt es zwei Schläfräume, ein Badezimmer mit Waschtisch, großer Dusche und WC. Ein separater Abstellraum bietet Platz für Koffer, Schuhe und Buddelzeug der Kinder. Ein Schlafraum ist mit einem Doppelbett und das andere Zimmer mit zwei Betten und jeweils einem Kleiderschrank versehen. Sie finden im Wohnbereich auch einen Sitz- und Essplatz, sowie TV und Radio/CD-Spieler. Die Küche mit Geschirrspülmaschine, Backofen, Herd, Kühlschrank, Mikrowelle und diversen Kleingeräten komplettiert die Ausstattung. Ab sofort können all unsere Gäste einen kostenfreien WLAN-Zugang nutzen.
Haustiere sind in dieser Wohnung nicht erlaubt.
Fahrräder können im Kellerbereich abgestellt werden. Ein wohnungseigener PKW-Parkplatz steht direkt am Haus zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.