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Villa Malepartus, Whg. 5
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Ihre stilvoll eingerichtete 2-Zimmer-Ferienwohnung 3RB5 (Nichtraucher) mit einer Größe von ca. 60m2 befindet sich im 1. Obergeschoss der Villa. Sie verfügt über 2 lichtdurchflutete Wintergärten und ist mit bis zu 4 Personen belegbar. Das Appartement ist aufgeteilt in einen schönen Wohnbereich mit Loggia, integrierter Küche mit Essplatz, ein separates Schlafzimmer mit Doppelbett und Kleiderschrank sowie der Zugang zur zweiten Loggia und ein Tageslicht-Badezimmer mit Waschtisch, Dusche, fest installiertem Fön, Handtuchheiztrockner und WC. Im separaten Wintergarten (vom Schlafzimmer begehbar) finden Sie ein weiteres Sofa zum Verweilen. Im Wohnzimmer befindet sich ein Schlafsofa, ein Flachbild-TV,ein Radio und ein kostenfreier Internetzugang. Die helle Loggia ist mit gemütlichen Korbstühlen ausgestattet und lädt zum Verweilen ein. Die Küche ist mit Backofen, Cerankochfeld, Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher und diversen anderen Küchenhelfern komplett ausgestattet. Für den erholsamen Schlaf dienen zwei zusätzliche Keilkissen im Schlafzimmer. Ein Pkw-Stellplatz gehört zur Wohnung und befindet sich direkt am Haus.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.